Es geistert schon die ganze Zeit hier durchs Forum: die Heilpraktiker-Kompetenz mancher Berater und vor allem die Art und Weise, wie diese damit umgehen.
Kritische Menschen mit mehr oder weniger Hang zur Esoterik verstehen wohl darunter eine ganzheitliche Heilmethode, bei der der Mensch als Seele und Körper im Vordergrund steht. Ein schönes Bild, dass aber nicht so ganz die Definition des Begriffs Heilpraktiker trifft.
Klartext ist nämlich: Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker weist lediglich die Öffentlichkeit darauf hin, dass ein Nichtarzt hier Heilkunde ausübt. Sie ist nicht gleich bedeutend mit einer Qualifikation für bestimmte Heilverfahren. Sie zeigt lediglich dem Patienten, dass ein HP nicht der ärztlichen Pflichtenbindung unterworfen ist und seine methodische Qualifikation staatlicherseits nicht überwacht wird. D.h. auch, dass ein HP nicht an die ärztliche Schweigepflicht gebunden ist und somit gegenüber Behörden ohne Pat.-Einwilligung vermeintliche Diagnosen, ja selbst intime Kenntnisse, die die Persönlichkeitsrechte des Patienten ( z.B. über sexuelle Vorlieben, seine Disposition) verletzen, preisgeben kann.
Was die Qualifikation der Heilpraktiker anbelangt, sind wir in Deutschland mit seinen Regeln, Gesetzen und Bestimmungen ein bisschen naiv: Denn HP ist kein Ausbildungsberuf, es gibt weder eine vorgeschriebene Regelausbildung noch eine bundeseinheitlich geregelte Prüfung. Bundesweit einziger Konsens ist es, der HP darf keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen.
Zulassungsvoraussetzungen gibt es trotzdem: HPs haben eine amtsärztliche Überprüfung nachzuweisen. Sie müssen eine Art Test der aber von Bundesland zu Bundesland verschieden ist absolvieren. Um zum Test zugelassen zu werden, muss man mind. 25 Jahre alt sein, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen aber nicht die Bescheinigung, das Abschlusszeugnis einer Heilpraktikerschule! Einmal vom Amtsarzt zugelassene HPs dürfen sogar am Menschen Eingriffe vornehmen (invasiv tätig sein), aber Gott sei Dank! weder Drogen (wie Morphium) noch verschreibungspflichtige Medikamente verordnen bzw. verabreichen.
Fazit: Unabhängig davon, ob er eventuell jahrzehntelang als Autolackierer tätig war, er zwischenzeitlich ein beachtliches Vorstrafenregister angesammelt hat, das eventuell seine sittliche Eignung anzweifeln lässt, kann ein HP sich auch weiterhin als solcher bezeichnen!?
Ich möchte die redlichen HPs nicht angreifen, also diejenigen, die jährlich Fortbildungen besuchen, ihre Grenzen und Möglichkeiten kennen und diese strikt einhalten. Aber doch vor denen warnen, die nicht nur mit Methoden arbeiten, deren med. Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist, sondern sich auf pseudowissenschaftlichen Terrain bewegen. Und die als Esoteriker ihre HP-Zulassung verantwortungslos als Reputation gebrauchen, um sich durch Pseudo-Kompetenz einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Nachtrag: Fachsimpeleien und Diagnosen außerhalb der Praxis, eines geregelten HP-Pat.-Verhältnisses findet der Gesetzgeber unzulässig.