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Forum / Astrologie & Esoterik

Alte Gerichtsurteil gegen PRF "abzocke" sind ungültig

Letzte Nachricht: 18. April 2011 um 21:37
B
beate_12647833
08.04.11 um 13:16

Hi!

Auch ich habe eine PRF machen lassen und habe 900 gezahlt. Die PRF hatte leider nicht funktioniert und auch nichts gebracht.

Der Magier wollte mir das Geld nicht zurückzahlen also habe ich mich zum Anwalt gewandt weil es im Internt überall steht das man das Geld zurück haben könnte, wegen objektiv unmöglich oder so ähnlich.

Tja, die Alte Gerichtsurteil gegen "abzocke" sind ungültig sagte mir mein Anwalt und zwar aus dem folgenden Grund

Es gibt nämlich ist ein neues Gerichtsurteil vom 13.01.2011

Dienstleistungen Esoteriker, auch wenn objektiv unmöglich ist, können sie dafür grundsätzlich Geld verlangen. Das entschied heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Ein Kunde muss für magische Leistungen zahlen, wenn er diese im Bewusstsein darüber erkaufte, dass die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist, sich also irrationalen Verhaltens bewusst ist, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Damit ist es unmöglich seinen Geld zurückzubekommen.
Ja, es ist alles zum K............................. .......................



lg
Miriam

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J
jacki_12644191
08.04.11 um 15:59

Nein, ist es nicht
Denn wenn man das Urteil einmal bis zu Ende liest, hat der BGH keine abschließende und klare Entscheidung getroffen.

Natürlich soll jemand, der eine Dienstleitung erbringt, dafür auch bezahlt werden, keine Frage; da gebe ich Raindrop Recht.
Doch wie bei jeder anderen Dienstleitung auch gibt es vielleicht einen anderen Weg. Wenn dein Anwalt sich im Vertragsrecht auskennt findet er ihn. Findet er nichts, ist da vielleicht auch nichts oder der kennt sich nicht gut aus.

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S
signy_12459775
08.04.11 um 23:25

Es gibt immer irgendwelche lücken.
ein gut bezahlter anwalt, kennt immer einen weg.

zb. "versprechen" viele, das der partner innerhalb von X tagen wieder zurück kehren wird. wenn dies aber dann nicht der fall ist, hat der magier sich nicht an sein versprechen (vertrag) gehalten.
deswegen, immer alle mails speicher (es zählt wie ein vertrag).
anders aber, wenn der magier klar sagt, das es keine garantie gibt, das der partner zurück kehrt.
dann ist es dein eigenes problem, wenns nicht klappt.

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B
beate_12647833
08.04.11 um 23:52
In Antwort auf signy_12459775

Es gibt immer irgendwelche lücken.
ein gut bezahlter anwalt, kennt immer einen weg.

zb. "versprechen" viele, das der partner innerhalb von X tagen wieder zurück kehren wird. wenn dies aber dann nicht der fall ist, hat der magier sich nicht an sein versprechen (vertrag) gehalten.
deswegen, immer alle mails speicher (es zählt wie ein vertrag).
anders aber, wenn der magier klar sagt, das es keine garantie gibt, das der partner zurück kehrt.
dann ist es dein eigenes problem, wenns nicht klappt.


Habe mein Anwalt auch die AGBS gesendet und alle mails, er hatte ja danach gefragt.
Da ist aber nichts zu machen.
Vor einige Monaten wäre es vielleicht möglich gewesen sagte der Anwalt wegen objektiv unmöglich das Geld zurückzubekommen.
Der Bundesgerichtshof hat mit dem Gerichtsurteil alles alte verworfen oder wie das heißt.
Das bedeutet sagte der Anwalt das wer für eine PRF zahlt und es nicht funktioniert trotzdem zahlen muss. Das ganze ist eine Glaubensfrage.
Wenn ich also nicht daran glaubte hätte, hätte ich es auch nicht machen müssen sagte er.
Und da hatte er Recht Ich bin selber schuld wenn ich an magie glaube.

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S
signy_12459775
09.04.11 um 0:41
In Antwort auf beate_12647833


Habe mein Anwalt auch die AGBS gesendet und alle mails, er hatte ja danach gefragt.
Da ist aber nichts zu machen.
Vor einige Monaten wäre es vielleicht möglich gewesen sagte der Anwalt wegen objektiv unmöglich das Geld zurückzubekommen.
Der Bundesgerichtshof hat mit dem Gerichtsurteil alles alte verworfen oder wie das heißt.
Das bedeutet sagte der Anwalt das wer für eine PRF zahlt und es nicht funktioniert trotzdem zahlen muss. Das ganze ist eine Glaubensfrage.
Wenn ich also nicht daran glaubte hätte, hätte ich es auch nicht machen müssen sagte er.
Und da hatte er Recht Ich bin selber schuld wenn ich an magie glaube.

Also ich persönlich
habe die erfahrung gemacht, das nichts lückenlos ist und man mit fast jedem sch... durch kommen kann.
allerdings mußte ich auch dafür meinen anwalt wechseln.
ich, an deiner stelle, würde mich noch von einem anderen anwalt beraten lassen.

mit anwälten ist es wie bei ärzten. wenn man sich krank fühlt und ein arzt keine diagnosse feststellen kann, geht man ja auch zu einem zeiten um zu sehen ob der das selbe sagt.

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M
mauro_12147032
11.04.11 um 11:01

Ihr dürft raten, was ich beruflich mache...
ich bin im Rechtwesen tätig. Und NEIN da kann man nichts machen. Denn der Kunde willigt in das Geschäft ein, obwohl er weiß, das es für das Gelingen der Aktion keine Garantie gibt. Man geht davon aus das der Kunde über die Haltlosigkeit magischer Kräfte bescheid weiß. Und wenn eine "Hexe" dann mal vor Gericht landet, liegen immer Geschäftsbedingungen vor, die die Garantielosigkeit belegen. Der Kunde behauptet dann "Die Hexe hat versprochen..." und die Hexe behauptet dann "nein habe ich nicht" Kein Magier wird vor Gericht angeben, Versprechen oder Garantien abgegeben zu haben. So steht immer Aussage gegen Aussage.

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jacki_12644191
11.04.11 um 15:53

Ein Vertrag
ist an keine Form gebunden, muss also nicht schriftlich sein (ist allerdings zu Beweiszwecken sicherer).
Nach wie vor kann ein Geschäft durch Handschlag besiegelt werden.
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande (Angebot und Annahme).

Wie Raindrop es schon so schön beschrieben hat, kommt auch beim Bäcker ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande.
Selbst wenn keiner einen Ton sagen würde (vielleicht weiß die Verkäuferin, was der Kunde immer kauft, packt die Brötchen ein und der Kunde legt das Geld auf den Tresen). Das nennt man in der Juristerei "konkludentes Handeln".

Ich find Jura toll

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jacki_12644191
11.04.11 um 18:26


Raindrop - Super!
Endlich weiß ich wofür die paar Semester Jura gut waren
Scherz beiseite, wenn man sich da einigermaßen auskennt, ist das ein immenser Vorteil.

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T
tullia_12831176
18.04.11 um 12:28

Warum
warum ungültig?

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J
jimmie_12936125
18.04.11 um 15:10
In Antwort auf mauro_12147032

Ihr dürft raten, was ich beruflich mache...
ich bin im Rechtwesen tätig. Und NEIN da kann man nichts machen. Denn der Kunde willigt in das Geschäft ein, obwohl er weiß, das es für das Gelingen der Aktion keine Garantie gibt. Man geht davon aus das der Kunde über die Haltlosigkeit magischer Kräfte bescheid weiß. Und wenn eine "Hexe" dann mal vor Gericht landet, liegen immer Geschäftsbedingungen vor, die die Garantielosigkeit belegen. Der Kunde behauptet dann "Die Hexe hat versprochen..." und die Hexe behauptet dann "nein habe ich nicht" Kein Magier wird vor Gericht angeben, Versprechen oder Garantien abgegeben zu haben. So steht immer Aussage gegen Aussage.

Im Rechtswesen tätig
aber die deutsche Rechtschreibung nicht beherrschen... komisch, aber das gibt es ja schon immer.

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jimmie_12936125
18.04.11 um 15:12

Schwachsinn
da kommt kein Vertrag zustande, da kann höchstens ne Anzeige kommen, wegen unbefugtem Betreten und Landfriedensbruch.

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T
tullia_12831176
18.04.11 um 21:37

Schade,
das bedeutet, ich habe falsch verstanden

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