Sehr gehhrte Mademoiselle Hokuspokus,
vielleicht kann ich Ihnen Ihre Frage zur Staatsanwaltschaft beantworten.
Falls es ein Herr Staatsanwalt ist, könnte man eine PZF machen, dann ist er blind vor Liebe, ob er will oder nicht. Und die Klage wird fallen gelassen ;-)
Sollte es aber eine Frau Staatsanwältin sein, dann kann es passieren, dass der ganze Zauber nicht wirkt. Dann wäre ich auf das Urteil gespannt.
Übriegens sind doch 300 Euro nicht teuer, da habe ich hier schon ganz andere Preise gelesen, da darf es ruhig eine Null mehr am Ende vor dem Komma sein.
Es mag ja Ausnahmen geben, aber bei schwarzer Magie werde ich äußerst hellhörig und denke es ist ein Fege, oder man ist auf Kundenfang aus.
Dies ist keine Wertung, sondern nur meine eigene Meinung.
Hochachtungsvoll
Frau Schmidt