In einem längst überfälligen Urteil des Arbeitsgerichts Hannover (Az: 231/12/03B) wurde einer Kartenlegerin eine monatliche Rentenzahlung in Höhe von 849 Euro zugesprochen.
Die Klägerin konnte dem Gericht glaubhaft machen, dass ihre jahrelange Beratungstätigkeit zu einer therapieresistenten Schizophrenie geführt hat. Wie mehrere Gutachter bestätigten,leidet die Frau zudem an einem gravierenden Realitätsverlust.
Wie das Gericht feststelle wurde durch den permanenten Druck die Zukunft vorherzusagen ein manischer Zustand erzeugt, der eine rapide Veränderung des Hirnstamms im Sinne eines rezidivierenden Abbaus, nachgewiesen durch EEG, zur Folge hatte.
Da sich aber die Kartenlegerin zumindest am Anfang ihrer Tätigkeit darüber bewusst war, dass sie ihren Klienten nur etwas vorschwindelte, erkannte das Gericht zunächst auf Teilschuld der Klägerin.
Gleichwohl war der Klägerin die volle Rentenzahlung zuzugestehen, weil sie aufgrund ihrer Behinderung auf ständige fremde Hilfe angewiesen ist. Den Antrag der Klägerin ihrem Schutzengel ebenfalls eine Rente zuzugestehen, lehnte das Gericht ab, da die Existenz des Engels nicht nachweisbar sei.
Im Gutachten wurde ferner festgestellt: Schizophrenie ist eine Krankheit, bei der die Betroffenen nicht zwischen Phantasie und Realität unterscheiden können. Gedanken und Wahrnehmung vermischen sich, die Grenzen zwischen innerer und äußerer Welt wird aufgehoben.
Jeder geistig gesunde Mensch sieht Personen oder hört imaginäre Stimmen, seien es nun Phantasien oder alte Erinnerungen. Aber gesunde Personen sind sich der Tatsache bewusst, dass diese Personen und Stimmen nicht real sind, sondern nur eine Projektion der eigenen Gedanken. Sie können zwischen Realität und Halluzination unterscheiden. Für Menschen, die unter
Schizophrenie leiden, sind diese imaginären Personen und Stimmen dagegen völlig real.
Im Falle der Klägerin wurden die Aussagen der Tarotkarten zur scheinbaren Realität, weil die
Klägerin dem inneren Druck nicht stand halten konnte.
Dieser innere Druck entsteht dadurch, dass sich die meisten Kartenleger völlig darüber im Klaren sind, dass sie weder die Zukunft aus den Karten lesen können, noch über die Zukunft Auskunft geben können. Da sie aber, trotz besseren Wissens, diese Tätigkeit ausüben, entsteht ein soziales Defizit. Das Bewusstsein gut zu verdienen reicht auf Dauer nicht
aus, um dieses soziale Defizit zu kompensieren. Folglich teilt sich das Bewusstsein, respektive es bildet sich eine Schizophrenie aus.
Für diesen Vorgang ist die Klägerin geradezu ein Präzedenzfall, so dass das Gericht dem Antrag der Klägerin statt gab.
Hannover 20. 07. 2007
Eure Rachel